Was Sie bei Ihrer Drogen MPU erwartet und was Sie darüber wissen sollten

Was Sie bei Ihrer MPU aufgrund von Drogen erwartet

Drogen im Verkehr sind mit ca 25% heute bereits die zweithäufigste Ursache für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung. Wurden Sie bei einer Drogenfahrt erwischt, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. Dies ist immer dann der Fall wenn jemand wiederholt oder regelmäßig Drogen konsumiert. Es ist ratsam, sich intensiv und ggf. mit professioneller Hilfe vorzubereiten und dies nicht erst kurz vor Ablauf der Sperrfrist. Nutzen Sie deshalb immer die Monate der Sperrzeit um sich gründlich auf die anstehende MPU vorzubereiten.

Wer muss zur MPU aufgrund von Drogen?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung kann bei Drogenkonsum in unterschiedlichen Fällen angeordnet werden. Zum Beispiel nach dem Konsum von Cannabis oder sogenannten harten Drogen, dazu zählen u. a. Kokain, Heroin und Amphetamine.

Man muss aber nicht zwingend unter Drogeneinfluß am Steuer erwischt werden, damit eine MPU angeordnet wird. Es reicht bereits aus, wenn Sie mit illegalen Drogen erwischt werden und dabei klar ist, daß Sie diese auch konsumieren, oder konsumiert haben.

Was Sie vor Ihrer MPU schon tun sollten

Sollte bei Ihnen noch eine Sperrfrist vorliegen, können Sie frühestens 4 Monate vor Ablauf einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Ihrer Behörde stellen. Ihren Führerschein erhalten Sie in jedem Fall immer erst nach Ablauf der Sperrfrist wieder.

Sie müssen allerdings nicht sofort nach Ende der Frist Ihre MPU absolvieren. Sie können sich im Prinzip so viel Zeit lassen, wie Sie möchten. Nach 15 Jahren ohne jede weitere Auffälligkeit könnten Sie Ihren Führerschein sogar ohne MPU einfach neu machen.

Den Zeitraum vor Ihrem möglichen MPU-Termin sollten Sie sinnvoll nutzen und sich durch eine professionelle MPU Vorbereitung mehr Sicherheit zum Bestehen verschaffen.

Cannabis-Legalisierung zum 01.04.2024.

Das ändert sich durch den neuen Gesetzesvorschlag

  • Nur Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf besitzen
  • Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Besitz und auch der Konsum verboten
  • Es sind bis zu drei weibliche, blühende Pflanzen, pro erwachsene Person für den privaten Eigenanbau erlaubt
  • Der Besitz (Aufbewahrung in der Wohnung) von bis zu max. 50 Gramm im Eigenanbau ist straffrei
  • Rund um Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern verboten. In Fußgängerzonen darf laut Gesetzentwurf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden
  • Zum 1. Juli 2024 sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich sein. Die Vereine zum Anbau und Verkauf werden zahlreichen Vorschriften unterliegen
  • Bei Überschreitung der Besitzgrenzen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro