FAQ rund um das Thema der MPU

FAQ – Ein Überblick über wichtige Fragen zum Thema MPU

In unseren FAQ finden Sie häufig gestellte Fragen und die jeweils entsprechenden Antworten zum Thema der MPU. Eine Abkürzungs- und Begriffserklärung finden Sie in unserem Glossar. Zum Nachschlagen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen nutzen Sie an der Stelle auch die  Hinweise aus dem Linkverzeichnis.

In der MPU Beratung erklären wir Ihnen detailliert die wichtigen Schritte um die MPU erfolgreich zu bestehen. Wir informieren Sie über den Ablauf einer MPU und versorgen Sie mit den nötigen Informationen zu den Formalitäten.

Die Inhalte der Vorbereitung werden sein: die Besprechung des vorliegenden Deliktes (Alkohol, Drogen oder Punkte etc.), die Zuordnung in Ihre Biografie und die Gründe Ihrer Auffälligkeit. Wir sprechen über die Möglichkeiten Ihrer Veränderungen, und was Sie heute schon zum positiven Ausgang der MPU tun können. Zusätzlichen bereiten wie Sie noch auf den sog. Reaktionstest vor. Ganz um Abschluss simulieren wir ein Gutachtergespräch, so wie sein könnte.

Sie wissen durch unsere Vorbereitung genau was bei der Begutachtung auf Sie zukommt. Sie erhalten am Ende von uns eine Bescheinigung über die Dauer und die Inhalte der Vorbereitung, zur Vorlage bei der begutachtenden Stelle.

Eine professionelle MPU Vorbereitung dauert mindestens 3 Monate. Ein wichtiger Faktor innerhalb der MPU ist eine nachweislich belegbare Verhaltensveränderung. Und diese Veränderung läßt sich nicht in nur wenigen Wochen oder gar Tagen erreichen. Am besten Sie nutzen Ihre komplette Sperrzeit oder Ihre angeordnete Abstinenz zur Vorbereitung auf die MPU.

Eindeutig „jein“ – Es besteht durchaus die Möglichkeit die MPU auch ohne Vorbereitung zu bestehen. Die Zahlen sprechen allerdings nicht dafür. Ein Großteil derer die sich nicht vorbereiten schaffen die MPU nicht.

Wir empfehlen Ihnen eine professionelle Beratung, denn nur dadurch ist sichergestellt dass Sie eine ausreichende und gründliche Vorbereitung erfahren. Wir informieren Sie dazu gerne in einem persönlichen Gespräch.

Die Gutachter (je 1 Mediziner und 1 Psycholge) werden von Ihnen beauftragt, die Fragestellung der Führersscheinstelle/Landratsamt zu klären und deren Bedenken auszuräumen. Sie sind dabei der direkte Auftraggeber. Durch unsere gezielte Vorbereitung sind Sie in der Lage die Begutachtung zu bestehen, und brauchen keine Angst davor zu haben.

  1. Die Leistungsdiagnostik: Der sogenannte Reaktionstest. Hier werden Sie auf Ihre Wahrnehmung, Ihre Reaktion und Ihre Leistungsfähigkeit geprüft.
  2. Die ärztliche Untersuchung: Hier wird Sie ein Arzt auf Ihre körperliche Unversehrtheit und auf Ihre Fahreignung hin untersuchen. Zudem werden Ihnen Fragen zu Ihrem Konsum gestellt.
  3. Das Exploratonsgespräch mit dem Psychologen: Inhalte des Gesprächs sind u. a. Ihre Auffälligkeiten, die persönlichen Hintergründe und Umstände, Ihr Konsumverhalten und die Konsequezen daraus, Ihre Veränderungen und deren Stabilität, sowie Vermeidungsstrategien bei Rückfallgefahren.

Das Gespräch mit dem Psychologen wird in den meisten Fällen als die größte Hürde gesehen. Mit unserer Beratung sind Sie bestens darauf vorbereitet.

Im Rahmen unserer Vorbereitung erlernen Sie Techniken und Methoden wie Sie mit Ihrer Aufregung fertig werden und aufkommenden Stress bewältigen.

Die aufgerufenen Preise bewegen sich zwischen ca. 500,- und 2.000,- Euro, je nach Auffälligkeit und Fragestellung. Liegt eine Mehrfachfragestellung vor, kann eine MPU schon mal bis zu 2.000,- Euro kosten.

Hier wird oft angenommen es gäbe tatsächlich so etwas wie einen Fragenkatalog, dem ist aber nicht so. Jede Begutachtung ist immer ein absolut individueller Einzelfall, deshalb ist jede MPU auch immer anders. Den Gutachter interessieren die jeweiligen Hintergründe zur Auffälligkeit, die gezogenen Konsequenzen aus dem Fehlverhalten, und die Prognose in die Zukunft.

In aller Regel sind das 6-12 Monate. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, dann können das auch 15 bzw. 18 Monate sein. Das läßt sich aber erst in einem persönlichen Gespräch klären.

Oft hört oder liest man, dass bei geringen Promillewerten eine Abstinenz nicht erforderlich wäre – Das stimmt so leider nicht ganz. Hier liegt die Fragestellung tatsächlich daran wie dieser geringe Wert zustande kam. Jede MPU ist individuell, Sie sollten deshalb mit uns sprechen.
>>> Abstinenznachweis

Um eine durchgängige Abstinenz belegen zu können, müssen Sie ein Urin- oder Haarscreening durchführen lassen.

Mit einem Urinscreening können Sie jeweils 2 Monate Abstinenz belegen, mit einer Haaranalyse (bei entsprechender Haarlänge) maximal 6 Monate.

Ausnahme: Bei Alkoholabstinenz können durch eine Haaranalyse 3 Monate nachgewiesen werden.

Eindeutig nein. Sobald eine Abstinenz nachgewiesen werden muss, wird dieser Nachweis nur anerkannt wenn er von forensisch zugelassenen Stellen durchgeführt wird.

Nein. Sie müssen zuerst die Therapie erfolgreich abschließen und danach noch einen Abstinenznachweis für weitere 18 Monate beibringen. Diese Zeit sollten Sie jedoch unbedingt für Ihre MPU Vorbereitung nutzen.

Prinzipiell besteht auch hier die Möglichkeit zur MPU zu gehen. Hierzu ist es aber unbedingt notwenig vorher mit der begutachtenden Stelle in Kontakt zu treten. Wichtige Klärungspunkte sind: seit wann sind Sie substituiert, welcher Ersatzstoff wird verabreicht, wie hoch ist die aktuelle Dosis, ist ein Abstinenznachweis der urprünglichen Drogen zu erbringen?

Da die Gutachter immer eine Veränderung erwarten, nicht nur bei Drogen oder Alkoholproblemen, sondern auch bei Straftaten, sollten Sie nach einer Haftentlassung ca. 6 Monate warten. Diese Zeit sollten Sie für Ihre MPU Vorbereitung nutzen.

Sollten Sie die MPU mit einem negativen Gutachten abgeschlossen haben, melden Sie sich schnellstens bei uns. Wir analysieren dann gemeinsam Ihr Gutachten und definieren die dann zu erfolgenden Schritte.

  1. Sie gehen zu Ihrer Führerscheinbehörde und beantragen die Neuerteilung Ihres Führerscheins. Dabei erfragen Sie gleichzeitig alle dazu erforderlichen Unterlagen (Passfoto, Erste-Hilfe-Kurs etc.)
  2. Sie suchen sich Ihre Begutachtungsstelle und vereinbaren einen Termin
  3. Sie überweisen die Kosten der Begutachtung
  4. Bei aufkommenden Fragen oder Unsicherheiten melden Sie sich bei uns
  5. Sie gehen zu Ihrer MPU – und bestehen diese

Sie können jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung in ganz Deutschland in Anspruch nehmen. Hierzu müssen Sie lediglich Ihrer Führerscheinstelle gegenüber diese Begutachtungsstelle benennen.

Nachdem alle Befunde vorliegen wird das Gutachten in aller Regel innerhalb von 2-3 Wochen versendet. In seltenene Ausnahmefällen kann es auch mal etwas länger dauern.

Mit Einführung der neuen EU-Führerscheinrichtlinie wird nach einem Führerscheinentzug ein solcher Führerschein in Deutschland nicht anerkannt.

Nein. Es gibt aber wichtige Schritte, die Sie nache einem negativen Gutachten unbedingt einhalten müssen.