Mit welchen Kosten müssen Sie bei der MPU rechnen

Wenn es zum Entzug der Fahrerlaubnis gekommen ist, zieht das neben den Gebühren für den Verlust der Fahrerlaubnis auch die Gebühren zur erneuten Erlangung der Fahrerlaubnis nach sich. Das sind die Gebühren, die für die Durchführung der Medizinisch-Psychologische Untersuchung berechnet werden.

Diese MPU Kosten berechneten sich bis zum 31.07.2018 nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). In dieser Gebührenverordnung ist genau geregelt, für welches Vergehen welche MPU Kosten berechnet werden.  Der erhobene Gebührensatz richtet sich nach dem unterschiedlichen Aufwand für das jeweilige Delikt.

ÄNDERUNG:
Seit dem 01.08.2018 können nun die begutachtenden Stellen die Preise für die jeweilige MPU frei definieren. Wie sich das Preisniveau entwickeln wird bleibt dabei abzuwarten.

Für den Betroffenen macht es durchaus Sinn, sich ab sofort bei den begutachtenden Stellen im Vorfeld eine Preisinformation einzuholen.

  • Bisherige Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bis zum 31.07.2018
  • Punkte 347,48 €
  • Straftaten 347,48 €
  • Alkohol 402,22 €
  • Drogen 554,54 €
  • Trunkenheit am Steuer
    und Punkte im Straßenverkehr 575,96 €
  • Verstoß gegen das
    Betäubungsmittelgesetz
    und Punkte 728,28 €
  • Verstoß gegen das
    Betäubungsmittelgesetz
    und Trunkenheit am Steuer 755,65 €
  • Neue frei definierte Preise je nach Begutachtungsstelle ab dem 01.08.2018
  • Punkte ca. 550,- €
  • Straftaten ca. 550,- €
  • Alkohol ca. 600,- €
  • Drogen ca. 750,- €
  • Trunkenheit am Steuer
    und Punkte im Straßenverkehrca. 850,- €
  • Verstoß gegen das
    Betäubungsmittelgesetz
    und Punkte ca. 1.000,- €
  • Verstoß gegen das
    Betäubungsmittelgesetz
    und Trunkenheit am Steuer ca. 1.000,- €

Einen kompletten Überblick über die Kosten finden Sie in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zusätzlich zu den reinen Kosten der MPU, können dann noch Laborkosten für die jeweiligen Abstinenznachweise entstehen. Diese Kosten sind allerdings nicht gesetzlich geregelt, somit kann jedes Labor die Preise individuell festlegen. Zudem benötigen Sie eventuell auch noch ein neues biometrisches Lichtbild, einen Sehtest, sowie einen Nachweis über einen Erste-Hilfe Kurs. Und zuletzt kommen noch die Gebühren der Führerscheinstelle/Landratsamt dazu.