Alles über Abstinenznachweise – wo kann ich sie machen, was kosten sie, und wie lange muss ich sie machen.

Mit welchen Kosten müssen Sie für einen Abstinenznachweis rechen

Eine Abstinenz (Alkohol oder Drogen) muss im Rahmen einer MPU immer durch entsprechende Abstinenznachweise belegt werden.

Diese Abstinenznachweise werden in Form von Screenings durchgeführt. Das Screening findet nur Anerkennung wenn es von forensisch akkredidierten Laboren oder Ärzten nach DIN ISO EN 17025 durchgeführt wurde.

Die Regelung nach DIN ISO EN 17025 gilt verbindlich seit dem 01. Mai 2014.

WICHTIG: Bei uns können Sie KEINE Abstinenznachweise machen.

mpu-akademie-labor

Forensisch gesicherte Screeningprogramme müssen u.a. folgende Anforderungen erfüllen:

  • Einbestellung zur Probenentnahme in den 24 Stunden vor der Entnahme
  • Einbestellung für den Kunden unvorhersehbar
  • Ausschluss von Manipulation während der Probenabgabe

Forensisch ist in diesem Falle als “vor Gericht verwertbar” zu verstehen.

Die Analyse der entnommenen Probe findet in einem Labor statt, nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditiert ist und die Untersuchung nach den Standards der GTFCh durchführt. Die Untersuchung wird für alle relevanten Stoffgruppen (bei Drogen einschließlich szeneüblicher Ausweichmittel) durchgeführt.

Welches Labor Sie für Ihre Abstinenznachweise beauftragen liegt bei Ihnen. Wir sind dafür nicht akkreditiert, somit können Sie bei uns keine Abstinenznachweise machen.

W I C H T I G

Eine der häufigsten Fragen, die uns immer gestellt wird: Wie lange muss ich denn überhaupt eine Abstinenz machen?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden! Um hier den genauen Abstinenzzeitraum zu definieren, ist es wichtig, dass wir tatsächlich alle Details zu Ihrem persönlichen Fall kennen. Nur wenn diese Fakten berücksichtigt werden, kann ein genauer Abstinenzzeitraum angesetzt werden.

A C H T U N G

Wird der Abstinenzzeitraum zu kurz gewählt, gibt es ein negatives Gutachten. Aber auch wenn die Abstinenzzeit zu lange gewählt wurde (ohne tatsächliche Notwendigkeit), verlangt der Gutachter dafür ein genaue Erklärung. Kann die nicht erfolgen, wird es schwer mit einem positiven Gutachten.

Wir besprechen mit Ihnen die Details Ihrer Abstinenz und dementsprechend auch ob sie 6, 12, 15 oder gar 18 Monate brauchen. In den allerwenigsten Fällen geht es ohne Abstinenznachweis

Wir klären Ihre persönliche Abstinenz in einem Beratungsgespräch, rufen Sie uns gleich an.

Bei uns können Sie die Abstinenznachweise nicht durchführen. Gerne helfen wir Ihnen ein passendes Labor zu finden.

Die unten aufgeführten Preise in der Tabelle sind lediglich als Beispielwerte zu sehen und dienen der groben Orientierung. Es gibt in diesen Bereichen keine gesetzlichen Vorgaben, somit kann jedes Labor die jeweiligen Preise selbst bestimmen.

LeistungProbePreis
Drogenscreening
Drogenscreening Standard
Amphetamine, Cannabis, Cocain, Opiate, Benzodiazepine, Methadon
Urin95,-
Drogenscreening bei vorbekanntem Opiatkonsum
Standard + opioide Analgetika (Buprenorphin, Tilidin, Tramadol)
Urin120,-
Drogenscreening Standard
Amphetamine, Cannabis, Cocain, Opiate, Methadon, Benzodiazepine
Haarbüschel180,-
Drogenscreening bei vorbekanntem Opiatkonsum
Standard + opioide Analgetika (Buprenorphin, Tilidin, Tramadol)
Haarbüschel240,-
Alkoholscreening
ETG (Ethylglucuronid)Urin80,-
ETG (Ethylglucuronid)Haarbüschel165,-
Kombination Drogen- und Alkoholscreening
Drogenscreening Standard + ETGUrin145,-
Drogenscreening bei vorbekanntem Opiatkonsum + ETGUrin170,-
Drogenscreening Standard + ETGHaarbüschel300,-
Drogenscreening bei vorbekanntem Opiatkonsum + ETGHaarbüschel370,-
Einzelsubstanz im Haar
je Substanzgruppe
Haarbüschel85,-
Medikamentenscreening
Psychoaktive Medikamente im Harn
z. B. Barbiturate, Neuroleptika, Antidepressiva, u.a.
Urin50,-

Wo kann ich einen Abstinenznachweis machen lassen?

Was sind die entsprechenden Anlaufstellen um überhaupt an einem Abstinenzkontrollprogramm teilzunehmen.

Unsere Empfehlung zur Vorgehensweise  lautet:

  1. Fragen Sie direkt bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt an. Allerdings bietet nicht jedes Gesundheitsamt diesen Service an.
    Tipp: Das ist meistens die günstigste Variante.
  2. Befragen Sie das Internet nach einem geeigneten Labor in Ihrer Stadt.
    Tipp: Suchen Sie nach einem Labor in der Nähe Ihres Wohnortes und auch nach einem Labor in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes. Welches davon ist für Sie leichter erreichbar, denken Sie dabei aber auch an die Öffnungszeiten des Labors.
  3. Die MPU Begutachtungsstellen selbst. Die meisten Begutachtungsstellen bieten mittlerweile diesen Service an.
    Hinweis: Hier kann es sein, dass der Preis dann aber auch etwas höher ausfällt, da die Probe auch noch an ein Labor verschickt werden muss.

Wie lange muss ein Abstinenznachweis gemacht werden?

Diese Frage ist tatsächlich pauschal nicht zu beantworten.

Zum einen gibt es so manches mal eine klare Vorgabe der jeweiligen Führerscheinstelle über einen geforderten Abstinenzzeitraum, zum anderem erfolgt dies jedoch nicht. Die einzelnen Führerscheinstellen in den unterschiedlichen Bundesländern haben hier eine eigene Vorgehensweise.

Was ist nun aber der richtige Zeitraum einer Abstinenz, wenn die Führerscheinstelle keine Vorgabe macht? Sind es 12 Monate oder reichen 6 Monate, oder muss überhaupt eine Abstinenz gemacht werden? Wer entscheidet das?

Die Entscheidung liegt am Ende immer bei dem Gutachter/Psychologen selbst. Je nach Zuordnung des Konsumverhaltens und des Konsumverlaufs wird er den Zeitraum der Abstinenz bestimmen.

Es ist deshalb immer ratsam, den eigenen Fall direkt mit einem Berater zu besprechen, damit auch der Zeitraum der Abstinenz von Anfang an korrekt definiert wird.

ACHTUNG bei dubiosen Aussagen

Vorsicht ist immer geboten, wenn ein Berater folgende Aussagen macht:

  • MPU bestehen ohne 12 Monate Abstinenz
  • MPU ohne 12 Monate Abstinenz machbar
  • Wir bringen dich ohne Abstinenz durch die MPU

Diese Aussagen sind generell nicht falsch, nur sind sie absolut irreführend und in den meisten Fällen unzutreffend, sie dienen lediglich der Klientengewinnung. Der Berater wird dir hinterher immer sagen: „In deinem besonderen Fall ist eine Abstinenz nötig“.

Richtig dabei ist:

  • wenn die MPU wegen Punkten angeordnet wird, dann muss natürlich keine Abstinenz nachgewiesen werden.
  • in wenigen Fällen reicht eine 6-monatige Abstinenz
  • Es gibt Fälle da sind 15 Monate (und auch mehr) Abstinenz notwenig

Wir sagen Ihnen genau ob in Ihrem Fall eine Abstinenz notwendig ist, und auch wie lange sie sein sollte, damit die MPU am Ende positiv wird.