Änderungen und Neuerungen zum Führerschein 2024/2025
Neuerungen und Änderungen zum Thema Führerschein in Deutschland
In Deutschland treten in den Jahren 2024 und 2025 verschiedene Neuerungen und Änderungen im Bereich des Führerscheins in Kraft. Diese betreffen sowohl die Führerscheinklassen als auch altersabhängige Regelungen. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen nach Führerscheinklassen und Altersgruppen gegliedert:
Führerscheinklasse B (Pkw):
Begleitetes Fahren ab 17 (B17): Das begleitete Fahren ab 17 Jahren soll EU-weit anerkannt werden. Das bedeutet, dass Inhaber eines deutschen B17-Führerscheins künftig auch in anderen EU-Staaten begleitet fahren dürfen.
Schlüsselzahl B196: Mit der Schlüsselzahl B196 können Inhaber der Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahren und der Besitz des Pkw-Führerscheins seit mindestens fünf Jahren. Es ist eine Fahrerschulung ohne Prüfung erforderlich.
Führerscheinklassen C (Lkw) und D (Bus):
Mindestalter: In Deutschland können die Führerscheine der Klassen C und D derzeit erst ab einem Alter von 21 Jahren (Klasse C) bzw. 24 Jahren (Klasse D) erworben werden. Die neuen Führerscheinrichtlinien sehen in diesem Bereich Ausnahmen vor. So soll das Mindestalter in einzelnen Bereichen – z.B. bei der Feuerwehr – gesenkt werden.
Allgemeine Änderungen:
Gültigkeit des Führerscheins: Alle Führerscheine müssen künftig alle 15 Jahre verlängert werden. Diese Maßnahme wird eingeführt, um die Aktualität der Führerscheindaten sicherzustellen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Verlängerung wird vermutlich auch eine ärztliche Untersuchung beinhalten, um sicherzustellen, dass die Fahrer weiterhin fahrtauglich sind.
Führerscheinumtausch: Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburts- oder Ausstellungsjahr. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2025 für Führerscheininhaber, die zwischen 1971 oder später geboren wurden.
Bitte beachten Sie, dass diese Änderungen teilweise noch der Umsetzung in nationales Recht bedürfen und sich daher Änderungen ergeben können. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über den aktuellen Stand zu informieren.
Thema Wohnmobile:
In der Europäischen Union wurde eine neue Führerscheinrichtlinie verabschiedet, die Änderungen für Inhaber der Führerscheinklasse B und deren Berechtigung zum Führen von Wohnmobilen mit sich bringt.
Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts für Wohnmobile:
Bisher durften Inhaber der Klasse B Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen führen. Mit der neuen EU-Richtlinie wird diese Grenze für Wohnmobile auf 4,25 Tonnen angehoben. Diese Änderung ermöglicht es Fahrern, größere und besser ausgestattete Wohnmobile zu fahren, ohne eine zusätzliche Fahrerlaubnis erwerben zu müssen.
Voraussetzungen und Umsetzung:
Mindestbesitzdauer des Führerscheins: Fahrer müssen seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse B sein, um von dieser Regelung profitieren zu können.
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Zusätzliche Schulung oder Prüfung: Die Mitgliedstaaten können festlegen, ob eine zusätzliche Schulung oder Prüfung erforderlich ist, um die Berechtigung für das Führen schwererer Wohnmobile zu erlangen. Dies liegt im Ermessen der jeweiligen nationalen Behörden.
Zeitplan für die Umsetzung:
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zu vier Jahre Zeit, um diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird die Umsetzung voraussichtlich bis spätestens 2029 erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen und der Zeitpunkt der Umsetzung von der nationalen Gesetzgebung abhängen. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Regelungen in Deutschland zu informieren.
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