Das Punktesystem im deutschen Straßenverkehr: Ein Überblick
Das deutsche Punktesystem, offiziell als Fahreignungs-Bewertungssystem bekannt, ist ein zentrales Instrument zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Es dient dazu, wiederholte oder schwerwiegende Verkehrsverstöße zu sanktionieren und Kraftfahrer mit mangelnder Fahreignung aus dem Verkehr zu ziehen. Seit seiner Reform im Jahr 2014 ist das System transparenter und auf die tatsächlich verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße fokussiert.
1. Grundlagen des Fahreignungs-Bewertungssystems
Das Punktesystem wird zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) geführt. Jeder Kraftfahrer beginnt mit 0 Punkten. Bei bestimmten Verkehrsverstößen werden Punkte eingetragen, deren Anzahl sich nach der Schwere des Delikts richtet.
1.1 Zielsetzung
Das Hauptziel des Systems ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch:
- Abschreckung: Verkehrsteilnehmer sollen von gefährlichem Verhalten abgehalten werden.
- Sanktionierung: Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße werden konsequent geahndet.
- Sensibilisierung: Fahrer sollen für ihre Verantwortung im Straßenverkehr sensibilisiert werden.
2. Punktewerte und Delikte
Verstöße werden je nach ihrer Relevanz für die Verkehrssicherheit mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet.
2.1 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten (Verkehrssicherheitsrelevant)
Diese Kategorie umfasst weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, die aber dennoch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Sie werden in der Regel mit einem Bußgeld belegt.
- Beispiele:
- Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 21-25 km/h oder außerorts um 26-30 km/h.
- Strafe: Bußgeld ab ca. 80-100 Euro.
- Handy am Steuer: Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt.
- Strafe: Bußgeld von 100 Euro.
- Geringer Abstand: Unterschreitung des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug bei Geschwindigkeiten über 80 km/h (weniger als 3/10 des halben Tachowertes).
- Strafe: Bußgeld ab 75 Euro.
- Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: Unzulässiges Halten oder Parken.
- Strafe: Bußgeld von 70 Euro.
- Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 21-25 km/h oder außerorts um 26-30 km/h.
2.2 2 Punkte: Grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (mit Fahrverbot)
Hierunter fallen schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel ein Fahrverbot nach sich ziehen, sowie Straftaten, die nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
- Beispiele:
- Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 31-40 km/h oder außerorts um 41-50 km/h.
- Strafe: Bußgeld ab ca. 160-240 Euro und 1 Monat Fahrverbot.
- Rotlichtverstoß: Überfahren einer roten Ampel (bei mehr als einer Sekunde Rotphase oder Gefährdung/Sachbeschädigung).
- Strafe: Bußgeld ab 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot.
- Fahren unter Alkoholeinfluss: Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut (ohne Ausfallerscheinungen).
- Strafe: Bußgeld von 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot (Ersttäter).
- Gefährdung des Straßenverkehrs: Durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten (z.B. riskantes Überholen), ohne dass es zu einem Unfall kommt.
- Strafe: Geldstrafe, ggf. Fahrverbot von 1 bis 6 Monaten.
- Nötigung im Straßenverkehr: Z.B. dichtes Auffahren mit Lichthupe.
- Strafe: Geldstrafe, ggf. Fahrverbot von 1 bis 6 Monaten.
- Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 31-40 km/h oder außerorts um 41-50 km/h.
2.3 3 Punkte: Straftaten (mit Entzug der Fahrerlaubnis)
Diese Kategorie ist für Straftaten reserviert, die den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.
- Beispiele:
- Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogen: Mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 Promille Alkohol im Blut.
- Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht): Wenn ein erheblicher Sachschaden entstanden ist oder Personen verletzt wurden.
- Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis.
- Gefährdung des Straßenverkehrs mit konkreter Gefährdung/Verletzung: Wenn durch das gefährliche Verhalten tatsächlich Personen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet oder verletzt wurden.
- Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis.
- Vollrausch im Straßenverkehr: Wenn der Fahrer aufgrund von Alkohol oder Drogen nicht mehr fähig ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.
- Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis.
- Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogen: Mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 Promille Alkohol im Blut.
3. Maßnahmen bei Punkteansammlung
Das System sieht gestaffelte Maßnahmen vor, um auf eine zunehmende Punkteanzahl zu reagieren:
- 1 bis 3 Punkte: Keine Maßnahmen, die Punkte werden lediglich registriert.
- 4 bis 5 Punkte: Ermahnung durch das KBA und Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau.
- 6 bis 7 Punkte: Verwarnung durch das KBA. Es wird erneut auf die Möglichkeit des Punkteabbaus hingewiesen. Ein Punkteabbau ist in diesem Stadium nur noch freiwillig möglich, bringt aber keine Punkte mehr.
- 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach sechs Monaten und nur nach erfolgreicher Absolvierung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich.
4. Tilgungsfristen und Punkteabbau
Punkte verfallen nach bestimmten Fristen automatisch, sofern keine neuen Verstöße hinzukommen, die eine Hemmung der Tilgungsfrist bewirken.
4.1 Tilgungsfristen
- 1 Punkt-Delikte: Verjährung nach 2 Jahren und 6 Monaten.
- 2 Punkte-Delikte: Verjährung nach 5 Jahren.
- 3 Punkte-Delikte: Verjährung nach 10 Jahren.
Wichtig ist die sogenannte Hemmung der Tilgungsfrist: Wird ein neuer Verstoß begangen, bevor die Tilgungsfrist für einen älteren Verstoß abgelaufen ist, so beginnt die Frist für alle Punkte von Neuem zu laufen.
4.2 Punkteabbau durch Seminar
Fahrer mit einem Punktestand von maximal 5 Punkten können freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Durch die erfolgreiche Teilnahme kann 1 Punkt abgebaut werden. Diese Möglichkeit besteht nur einmal innerhalb von fünf Jahren.
5. Fazit
Das deutsche Punktesystem ist ein komplexes, aber notwendiges Instrument zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Es soll nicht nur bestrafen, sondern auch präventiv wirken und Fahrer zu einem verantwortungsbewussteren Verhalten im Straßenverkehr anhalten. Das Verständnis der Regeln und Konsequenzen ist für jeden Verkehrsteilnehmer von großer Bedeutung, um die eigene Fahreignung zu erhalten und zur Sicherheit auf Deutschlands Straßen beizutragen.
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Kostenlose Telefonnummer: 0800 4908001
FAQ
F: Wann muss bei Punkten eine MPU gemacht werden?
A: Mit dem Erreichen von 8 Punkten im FAER wir die Fahrerlaubnis entzogen. Um diese wieder zu bekommen, muss eine MPU gemacht werden
F: Wie lange dauert eine MPU Vorbereitung bei Punkten?
A: Man sollte immer für eine Vorbereitung 3 bis 4 Monate einplanen
F: Wie schwer ist eine MPU bei Punkten?
A: Die MPU bei Punkten zählt zu den schwersten, da es um den Nachweis einer stabilen Verhaltensveränderung geht.
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